B2B Rücknahmepflicht, Rücknahmekonzept und Informationspflicht gem. §7a (§19) ElektroG3

Hinweis zur Altgeräte Rücknahme

Das Symbol des durchge­­strichenen Mülleimers besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronik­­gerät am Ende seiner Lebens­dauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss.

Wir sind gemäß § 7a ElektroG3 dazu verpflichtete Altgeräte zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Ihr Altgerät entgeltlich an uns zurückzusenden.

 

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